Abermals hat die Schweizer Justiz auf Ersuchen der Türkei ein Strafverfahren eingeleitet. Grund hierfür ist ein Transparent mit der Parole «KILL ERDOGAN», welches an einer Demonstration 2017 in Bern auftauchte. Da die Strafbefehle nicht stillschweigend akzeptiert wurden, stehen nun Mitte Januar vier Genossen aus Bern vor Gericht.
Der legitime Widerstand gegen den türkischen Faschismus und seine Kollaborateure ist mannigfaltig und kennt unzählige Ausdrucksformen – ebenso beeindruckend ist seine ungebrochene Kontinuität. Stellvertretend hierfür werden einmal mehr Genossinnen und Genossen, dieses Mal in Bern, vor Gericht gezerrt.
Auf Intervention des türkischen Staates, in Form ihres nach wie vor amtierenden Aussenministers Mevlüt Çavuşoğlu, wurde beim EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) dem Druck nachgegeben. Derselbige türkische Aussenminister hat sich bereits Bekanntheit verschafft und seine Gesinnung offen kundgetan, indem er den faschistischen Wolfsgruss zeigte. Das EDA seinerseits erinnerte die Berner Staatsanwaltschaft mehrmals daran, dass vom türkischen Staat eine Verurteilung gewünscht wird. Die Rolle der Schweiz steht hierbei exemplarisch für die Verteidigung der wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen, so wurde erst vor kurzem das Freihandelsabkommen mit der Türkei, wenn auch mit etwas zögern, erneuert. Dies bedeutet nicht nur wirtschaftliche Kooperation und Entwicklung, sondern auch eine politische Legitimation des türkischen Staates auf dem internationalen Parkett. Angesichts der unverhüllten Barbarei des türkischen Faschismus hat sich hier die Schweiz klar positioniert.
Nun gilt es diesen Prozess in Verbindung mit anderen Kampfformen des türkischen Faschismus gegen jeglichen Widerstand oder Opposition zu betrachten. Dieser ist ein Ausdruck einer strategischen Linie, welche in Westeuropa von seinen Verbündeten bereitwillig umgesetzt wird – allen voran Deutschland, aber auch der gesamten EU sowie der Schweiz. So wurde erst vor kurzem der Prozess gegen unsere Genossin Andi in Bellinzona geführt. Weitere Ausdrucksformen sind Reisesperren für Journalist_innen, Festsetzen von Internationalist_innen, zahlreiche Verfahren u.a. in Deutschland wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK und anderen Organisationen, Durchsuchungen von Vereinslokalen oder Beschlagnahmungen ganzer Bücherauflagen im Mesopotamien Verlag. Diese Aufzählung liesse sich weiterführen.
Sie spricht Bände im Angesicht der nackten Barbarei des türkischen Faschismus – die Folter und Morde in den türkischen Knästen, die unzähligen Massaker an der Zivilbevölkerung in ganz Kurdistan, der Einsatz von chemischen Kampfstoffen, die gezielte Ermordung durch Drohnenangriffe oder Auftragsmörder. Direkt dem entgegen steht der ungebrochene und erfolgreiche Widerstand der kurdischen Guerilla und der zahlreichen weiteren revolutionären Organisationen unter dem Zusammenschluss der HBDH (Vereinte Revolutionäre Bewegung der Völker).
Im Angesicht der Anklagen unter dem Deckmäntelchen des bürgerlichen Rechtsstaates können wir nur festhalten, dass alle Angriffe gegen die Verbündeten und Profiteure des türkischen Faschismus, egal in welcher Form sie auch stattfinden, richtig und notwendig sind.
Wir stehen Schulter an Schulter mit allen, die gegen den türkischen Faschismus kämpfen und rufen dazu auf, sich an der bestehenden Prozessmobilisierung am 18. und 19. Januar in Bern zu beteiligen.
Alle zusammen gegen den Faschismus !
Hoch die internationale Solidarität !
Revolutionärer Aufbau Schweiz, 7. Januar 2021